Erdbestattung
Die Erdbestattung auf einem Friedhof kann in verschiedenen Grabarten erfolgen: Einzel-, Familiengräber (Doppelgrab), Grüfte, u.a.
In einem Einzelgrab ist üblicherweise eine Legung von drei Särgen vorgesehen, in einem Familiengrab (Doppelgrab) sechs Särge.
Gruften können je nach Größe Platz für 3, 6 oder 12 Särge bieten. Diese Angaben unterliegen jedoch den Bestimmungen der jeweiligen Friedhofsverwaltung und den örtlichen Gegebenheiten und sind daher nur als Richtwert zu betrachten.
Bei der Neuerrichtung oder Veränderungen (z.B.: Anbringung einer Grabplatte) einer Grabstätte müssen die gesetzlichen Bestimmungen der Friedhofsordnung berücksichtigt werden, dafür ist die Genehmigung der zuständigen Friedhofsverwaltung einzuholen.
Wenn Sie Ihrem lieben Verstorbenen noch einen letzten Wunsch erfüllen möchten, indem Sie auf eine besondere Leidenschaft Bezug nehmen möchten, so stehen wir auch hier mit Rat und Tat – kompetent und diskret zugleich – an Ihrer Seite.
Ein Trauerzug angeführt von der Kutsche ist ein ganz besonders feierliches Abschiednehmen, aber auch Vorfahrt des Sarges auf einem Beiwagen-Motorrad ist für einen zu Lebzeiten begeisterten Biker sehr stimmungsvoll.